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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen, die häufiger an uns gestellt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich Alltagsbegleitung und Unterstützung bei der Haushaltsführung können Sie bis zum gesetzlichen festgelegten Entlastungsbudget ohne private Zuzahlung beanspruchen. Für Haushaltshilfeleistungen der Krankenkasse nach § 38 SGB V beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 €. Im Rahmen einer Schwangerschaft oder Entbindungen entfallen die Zuzahlungen. Ebenso, wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind.
Wir unterstützen ausschließlich Personen mit gesundheits-/pflegebedingtem Hilfebedarf. Wenn (noch) kein Leistungsträger greift, unterstützen wir Sie auch gerne (zunächst) im Rahmen einer Privatleistung. Fragen Sie gerne nach. Privat bezahlte haushaltsnahe Dienstleistungen können nach § 35a EStG mit bis zu 4.000 Euro jährlich bzw. 20 % der entstandenen Aufwendungen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.